NRW: Nach Tod von AfD-Politikern keine Hinweise auf Fremdverschulden
Der Tod von Kommunalwahlkandidaten in NRW hat die Organisatoren vor Herausforderungen gestellt. Die Polizei reagierte auf Spekulationen: In keinem Fa…
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Fakten
- In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Angaben der Polizei keine Hinweise auf Fremdverschulden bei den Todesfällen von vier AfD-Kandidaten.
- Die Kommunalwahlen in NRW finden am 14. September statt.
- Es besteht keine Meldepflicht für Todesfälle bei Kommunalwahlen in NRW.
- In keinem Fall gebe es Hinweise auf ein Fremdverschulden nach Angaben der Polizei.
- Die Stadt hatte mitgeteilt, dass durch den Tod von Stefan Berendes die Briefwahlunterlagen von 133 Wählern ungültig sind.
- Im Fall von Wolfgang Seitz, AfD-Kandidat in Rheinberg, wurde ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.
- Die Polizei in Wesel sagte, dass es keine Hinweise auf eine Straftat oder ein Fremdverschulden gab.
- In einem anderen Fall wurde kein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.
- Der Kommunalwahlkandidat Wolfgang Klinger ist eines natürlichen Todes verstorben.
- Die Polizei in Bielefeld sagte, dass es eine natürliche Todesursache vor lag.
- Kommunalwahlkandidat Karl Reger von den Grünen starb in Hellenthal in der Eifel.
- SPD-Kandidatin Eleonore Jüssen kann nicht mehr zur Wahl antreten.
- Die Todesfälle haben Auswirkungen auf die Wahl: Stimmzettel müssen kurzfristig neu gedruckt werden und Briefwähler müssen neu wählen.
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